Digitaler Bauantrag
Seit dem 01.01.2025 dürfen gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg Anträge und Bauvorlagen nur noch elektronisch in Textform an das Baurechtsamt übermittelt werden.
Wir stellen Ihnen hierfür einen Zugang über das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (Viba BW) bereit.
Sie können Anträge und Bauvorlagen auschließlich über diesen Onlinedienst bei uns einreichen, unsere allgemeine E-Mail-Adresse steht hierfür nicht mehr zur Verfügung. Anträge, die per E-Mail oder in Papierform eingehen, können nicht weiter bearbeitet werden.
Unter folgendem Link gelangen Sie auf das Webportal ViBa Bw der Stadt Schwäbisch Hall:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/schwaebisch-hall/
Die Anträge und Bauvorlagen müssen in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) hochgeladen werden.
Hinweis: Wenn man den Link in die Browserzeile eintippen möchte, muss man das Minus zwischen „schwaebisch“ und „hall“ beachten. Leider weicht die Webadresse des Viba BW von unserer E-Mail-Adresse und der Webseite der Stadt ab, hier wird wie Ihnen ja bereits bekannt ist „schwaebischhall“ zusammen geschrieben.
Papierplanhefte sind zukünftig nicht mehr erforderlich und werden von uns unbearbeitet an den Absender zurückgeschickt.
Die Baugenehmigung wird über das Viba BW dem Einreicher elektronisch in Textform zugestellt. Wenn der Entwurfsverfasser den Antrag eingereicht hat, erhält auch nur er eine Baugenehmigung. Er muss diese dann an den Bauherrn weiterleiten.
